Kurzzeit-/Ausfuhr-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen: Laufzeit 9 / 15 / 30 / 60 / 90 Tage bis zu 360 Tagen
Kurzzeitkennzeichen: Laufzeit 5 Tage Unterschieden nach den
Tageszulassungen: Zur ausschließlichen Erstellung von KFZ-Briefen bzw. um Halterwechsel formell einzutragen. Die Fahrzeuge dürfen nicht bewegt sowie Schilder nicht am Fahrzeug angebracht werden.
Mit der ias-Deckungskarte auf der sicheren Seite
Es handelt sich hierbei ausschließlich um die gesetzliche Auto-Haftpflichtversicherung (PKW, LKW, Anhänger) in Deutschland zugelassener, für die Kurzzeit oder die Ausfuhr bestimmter Fahrzeuge (KFZ-Kennzeichen).
Die Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen wird benötigt, um ein Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsbehörde zuzulassen. Dieses kann für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands wie auch EU-weit eingesetzt werden.
Die Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen wird benötigt, um ein Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsbehörde zulassen zu können und ist bestimmt für Fahrzeuge die auf eigener Achse im Rahmen des Grüne Karte Verbundes weltweit ausgeführt werden. Tageszulassungen dienen ausschliesslich dazu, KFZ-Briefe zu erstellen bzw. einen Halterwechsel mit formeller Eintragung durchzuführen. Die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt werden.
Sie haben noch Fragen oder möchten beraten werden?
Wenden Sie sich an
Ihr Ansprechpartner: ias – Internationale Assekuranz-Service GmbH
Tel: +49-421-202 32 0
Fax: +49-421-202 32 22
E-Mail: info@ias-bremen.de